Mit dem Aufstiegs-BAföG (ehemals "Meister-BAföG") werden Lehrgänge gefördert, die zum Beispiel der Vorbereitung auf die Meisterprüfung oder anderer beruflicher Aufstiegsfortbildungen wie Techniker/in, Fachwirt/in oder Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen dienen. Wichtige Voraussetzung: der Kurs umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.