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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Sobald ein technischer oder organisatorischer Schutz bei Absturzgefährdung nicht mehr umsetzbar ist, wird auf die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz zurückgegriffen. Die entsprechenden Einsatz- und Umsetzungsmöglichkeiten werden den Teilnehmern erläutert und praktisch geübt. Grundlagen sind die DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199.