Skip to main content Skip to page footer

Nachschulungen für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Fortbildung

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten übernehmen im Betrieb Aufgaben, für die ansonsten ein Elektriker bestellt werden müsste. Um die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, sind regelmäßige Nachschulungen vorgesehen, wir empfehlen hier einen zweijährigen Rhythmus. Diese Nachschulungen informieren über Anpassungen und Änderungen in den Normen und Regelwerken und geben außerdem Hinweise auf neue Verfahren und Techniken.

Voraussetzungen

Teilnahme am Lehrgang „Elektofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“

Ein Nachweis ist bei der Anmeldung zu erbringen.

Diesen schicken Sie bitte an die angegebene Email Adresse.