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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Die BvB beim Campus Handwerk wendet sich an junge Menschen, die eine Ausbildung machen möchten und Unterstützung bei der Berufswahl benötigen.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme:

  • fördert junge Menschen, die vor einer Berufswahlentscheidung stehen
  • hilft, die berufliche Handlungsfähigkeit zu verbessern, um eine dauerhafte Eingliederung in Ausbildung und Arbeit zu erreichen
  • erleichtert den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme heißt:

  • Kennenlernen der eigenen Fähigkeiten und Entwicklung beruflicher Interessen
  • Praxisbezogenes Training, um den Anforderungen einer Berufsausbildung entsprechen zu können
  • Die eigene Sozialkompetenz, Selbstverantwortung und positive Leistungsfähigkeit weiterentwickeln

In den folgenden Berufsfeldern und Werkstätten des Campus Handwerk können sich die Teilnehmenden erproben und berufliche Grundfertigkeiten erwerben:

  • Wirtschaft
  • Handel
  • Metall
  • Lager/Logistik
  • Farbe

Die Ziele der BvB Maßnahme sind:

  • Berufsorientierung
  • Grundlagenwissen festigen
  • Lerntechniken einüben
  • Leistungsmotivation entwickeln
  • Selbstvertrauen und Eigenverantwortlichkeit aufbauen
  • Korrektes Arbeitsverhalten trainieren
  • Vermittlung in Ausbildung

Ansprechpartner/in Lingen

Rabea Bockwinkel
Schwarzer Weg 16 | 49809 Lingen

Ansprechpartner/in Nordhorn

Eva Altendeitering
Coesfelder Hof 3 | 48527 Nordhorn

Ansprechpartner/in BvB Rehabilitation

Claudia Uphus
Beckstraße 19 | 49809 Lingen

Unsere Mitarbeiter (Bildungsbegleiter, Ausbilder im Berufsfeld, Lehrkräfte, Sozialpädagogen und Psychologen) unterstützen die Teilnehmenden:

  • bei der Erprobung in den verschiedenen Berufsfeldern
  • bei der Berufswahlentscheidung
  • bei der Bewerbung
  • bei der Suche nach Praktikumsstellen
  • bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • bei der Lösung von persönlichen Problemen

Im Regelfall dauert die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme maximal 12 Monate. Ein Ausstieg ist bei Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme jederzeit möglich. Während der Teilnahme an einer BvB oder einer BvB Reha haben die Teilnehmenden Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Weitere Informationen erteilen die Berufsberater der Agentur für Arbeit.