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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen

Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) als Ergänzungen, mit denen Auszubildenden ein umfassendes Know-how im jeweiligen Ausbildungsberuf vermittelt wird.

Ansprechpartner/in

Dörte Venebrügge
Beckstraße 19 | 49809 Lingen

Berufe mit ÜLU

Im Handwerk sind überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) seit Jahrzehnten als sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung anerkannt.

In folgenden Berufen bzw. Berufsbereichen führt der Campus Handwerk die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen erfolgreich durch:

  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Elektroniker/in - Fachrichtung Energie und Gebäudetechnik
  • Elektroniker/in - Fachrichtung Maschinen- und Antriebstechnik
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in
  • Feinwerktechnik
  • Friseur/in
  • Informationstechnik
  • Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
  • Maler/in und Lackierer/in - Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
  • Maurer/in
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
  • Metallbauer/in
  • Tischler/in
  • Zimmerer/in
  • Zweiradmechaniker/in

Neue Lehrgänge für Bürokaufleute im Handwerk

Folgende Lehrgänge für den Kaufmann für Büromanagement / die Kauffrau für Büromanagement wurden neu installiert:

  • Grundlehrgang: G-BUEM/14
  • Fachstufe 2-4: BUEM3/14
  • Fachstufe 2-4: BUEM4/14

Förderung der ÜLU

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Gesetzgeber vielfältig gefördert.

Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Handwerks hängen in hohem Maße von der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Es liegt deshalb im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen.  Da der beruflichen Qualifizierung auch nach der Handwerksordnung eine besondere Bedeutung zukommt, werden den Betrieben Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den Kosten von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gewährt. Mit den Zuschüssen wird ein Beitrag zu den von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangskosten geleistet.